Optimierung von Familienunternehmen

Die ganzheitliche Beratung von Familienunternehmen erfordert die laufende Anpassung von Unternehmensstruktur, Rechtsform und Gesellschaftsvertrag an geänderte wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen.

Insbesondere der Rechtsform kommt – sei es zur Vermeidung einer paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat, sei es zur optimalen Führung eines Familienunternehmens, bei dem die Familie nicht (mehr) in der Geschäftsführung vertreten ist, sei es zur Vorbereitung eines anstehenden Generationswechsels – oft entscheidende Bedeutung zu. So kann etwa die Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) oder SE & Co. KG nicht nur eine Expansion in Europa erleichtern und eine bestehende Mitbestimmungsfreiheit perpetuieren, sondern in ihrer monistischen Form auch einzelnen Familienmitgliedern die Möglichkeit eröffnen, als aktives Verwaltungsratsmitglied die Geschäftspolitik mitzubestimmen, ohne in das Tagesgeschäft eingebunden zu sein.

Vielfach besteht in der Unternehmerfamilie auch der Wunsch, zwar nicht an die Börse gehen zu wollen, aber als AG oder SE die hohen Standards eines börsennotierten Unternehmens wie IFRS oder interne Überwachungssysteme freiwillig zu erfüllen. Insbesondere, wenn das Familienunternehmen als GmbH oder als Personengesellschaft organisiert ist, spielt auch die „richtige“ Satzung bzw der Gesellschaftsvertrag eine entscheidende Rolle. Hier kann sehr viel falsch gemacht werden, wenn man nur an eine mißglückte Nachfolgeklausel, an eine unwirksame Abfindungsregelung im Kündigungsfall, an ein ungewolltes Einstimmigkeitserfodernis oder eine fehlende Schiedsgerichtsklausel denkt, so dass jede ungelöste Streitfrage zu einem viele Jahre währenden Rechtsstreit über mehrere Instanzen führen und die besten Führungskräfte vergraulen kann.

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