Familienunternehmen sind komplexe Gebilde mit vielfältigen Fallstricken, eingebettet in einen größeren betriebswirtschaftlichen Zusammenhang. Wir decken alle wesentlichen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit ab. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Die Unternehmensnachfolge ist die klassische Achillesferse eines eigentümergeführten Familienunternehmens. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtzeitigen Entwicklung eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzeptes und dessen Umsetzung durch eine möglichst erbschaftsteuerfreie „vorweggenommene Erbfolge“, durch einen, die ganze Familie einbindenden Erbvertrag oder ein ausgeklügeltes Unternehmertestament. Dabei berücksichtigen wir neben steuerlichen auch menschlich-psychologische Aspekte und denken auch in Alternativen wie Fremdmanagement, Verkauf oder Stiftungslösungen.
Mehr lesen →Zur Sicherung eines Familienunternehmens oder größeren Privatvermögens bietet die Stiftung vielfältige und wenn die Rahmenbedingungen stimmen sogar einzigartige Möglichkeiten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Sie – sei es in Form einer Familienstiftung, einer von allen Steuerarten befreiten gemeinnützigen Stiftung oder einer Kombination aus beiden (sog. Doppelstiftung). Auch die Rechtsform einer Stiftung & Co. KG kann vorteilhaft sein, etwa um bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern die Errichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrates zu vermeiden.
Mehr lesen →Das Wesen eines Familienunternehmens bringt es mit sich, dass der Gesellschafterkreis einem laufenden Wandel unterworfen ist. Auch können Änderungen des wirtschaftlichen Umfeldes, eine fehlende Nachfolgerperspektive oder unüberbrückbare Streitigkeiten zwischen Gesellschafterstämmen zu einer Verkaufs- bzw. spiegelbildlich Kaufentscheidung führen. Unsere Stärken liegen dabei in der Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie, der Führung komplexer Verhandlungen, der Einbindung erforderlicher Spezialisten sowie in der Beratung in Finanzierungfragen.
Mehr lesen →Die optimale Aufstellung eines Familienunternehmens beinhaltet einen maßgeschneiderten Unternehmensaufbau, etwa mit einer Familien-Holding an der Spitze, die „richtige“ Rechtsform, eine passsende Governance-Struktur sowie einen ausgefeilten Gesellschaftsvertrag. Wir entwickeln bei Umstrukturierungen ganzheitliche Konzepte, die neben betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Oft wird auch Wert auf eine zusätzliche Familienverfassung gelegt, auch wenn diese nur programmatischen Charakter besitzt.
Mehr lesen →Oberste Priorität in einem Familienunternehmen genießen Friede und Harmonie zwischen den Gesellschaftern bzw. Eigentümern. Wir wissen, wie Konflikte mit ausgewogenen Gesellschaftsverträgen, bewährten Nachfolgeregelungen, ausgeklügelten Erbverträgen oder Unternehmertestamenten zu vermeiden sind. Wenn es trotz Mediation zu Konflikten kommen sollte, entwickeln wir kreative Lösungen, wie Streitfragen rasch gelöst oder – als ultima ratio – wie sich zerstrittene Gesellschafter zu fairen Bedingungen trennen können, ohne die Fortführung des Familienunternehmens zu gefährden.
Mehr lesen →Seit Jahrzehnten sind wir im Auftrag von Gesellschaftern in einer Vielzahl von Aufsichtsgremien bedeutender Familienunternehmen ganz unterschiedlicher Strukturen vertreten. So halten wir Mandate in mitbestimmungsfreien als auch in paritätisch oder drittelparitätisch besetzten Aufsichtsorganen. In allen Fällen ist es unsere Aufgabe, die Interessen der Familie optimal zu wahren, aber gleichzeitig den aktienrechtlichen Handlungsrahmen zu respektieren.
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