Stiftungslösungen

Im Rahmen einer Nachfolgeregelung bieten Stiftungs-Lösungen vielfältige Möglichkeiten, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit eines Familienunternehmens oder eines großen Familienvermögens über Generationen hinweg zu sichern.

Während eine Dauer-Testamentsvollstreckung im Regelfall nach längstens 30 Jahren beendet ist, kann eine Stiftung mit ähnlicher Intention viele 100 Jahre bestehen. Dabei darf selbst eine, von allen Steuern befreite gemeinnützige Stiftung bis zu einem Drittel ihrer Erträge zur Versorgung des Stifters und seiner Angehörigen einsetzen. Klassische Lösungen beinhalten allerdings meist eine Familienstiftung, bei deren Verwaltung sich der Stifter in aller Regel (nicht vererbliche) Sonderrechte vorbehalten hat und die alle 30 Jahre – als Ersatz für die sonst im ähnlichen zeitlichen Rhythmus anfallende Normal-Erbschaftsteuer – einer sog. Ersatz-Erbschaftsteuer unterliegt.

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